 | Im Mietpreis enthalten sind die Verbrauchskosten für Energie und Wasser. |
 | Es kann Bettwäsche angemietet oder vom Gast selbst mitgebracht werden. Der Mieter trägt aus hygienischen Gründen dafür Sorge, dass Betten nur in bezogenem Zustand benutzt werden. |
 | Der Mieter kann neben der Ferienwohnung auch das Freigelände des Reiterhofes und dortige Sitzgruppen etc. nutzen. Hierbei dürfen die Gäste der Nachbarwohnungen sowie der Reitbetrieb nicht beeinträchtigt werden. |
 | Mit der Anmietung der Ferienwohnung ist kein Leistungsanspruch auf die Nutzung von Reitpferden oder Erteilung von Reitunterricht verbunden. Solche Leistungen sind gesondert vor Ort zu vereinbaren. |
 | Die Ferienwohnung nebst Inventar und die zum Haus gehörenden Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Dem Hauseigentümer ist während der Mietzeit in dringenden Fällen Zutritt zur Ferienwohnung zu gewähren. Die Reinigung der Ferienwohnung ist während der Mietzeit vom Mieter selbst vorzunehmen. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung besenrein zu übergeben. Im übrigen gilt die in der Ferienwohnung ausgehängte Hausordnung. |
 | Der Mieter darf nur den im Mietvertrag aufgeführten Personen Unterkunft gewähren. Minderjährigen Personen wird nur in Begleitung Erwachsener Aufenthalt gewährt. Haustiere sind nur auf Vereinbarung gestattet. Eine Untervermietung der Ferienwohnung durch den Mieter ist nicht gestattet! |
 | Die Vermietung erfolgt für einen privaten Hauseigentümer. Die Vermittlerin erklärt, von diesem Eigentümer zum Abschluss dieses Mietvertrages bevollmächtigt zu sein und weist dies dem Mieter auf Anforderung nach. Die Benutzung der Ferienwohnung und der dazugehörigen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Regressansprüche des Mieters aus der Mietsache richten sich grundsätzlich gegen die Wohnungseigentümer als Vertragspartner. Es besteht keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden. |
 | Der Mieter verpflichtet sich, eventuell während seiner Mietzeit in der Wohnung durch ihn verursachte Schäden unverzüglich an die Hausverwalterin zu melden und zu ersetzen. Der Mieter haftet auch bei leichter Fahrlässigkeit sowie persönlich auch für Schäden, die durch seine mitreisenden Personen verursacht worden sind. |
 | Vor Ort ist eine Kaution von 100 Euro beim Hauseigentümer zu hinterlegen. Diese Kaution wird bei der Abreise zurückgezahlt, soweit keine Schäden in oder an unserem Objekt vorliegen. Eventuell höhere Schadenersatzansprüche werden durch die Einbehaltung der Kaution nicht gegenstandslos. |
 | Als Gerichtsstand ist Bergen auf Rügen vereinbart. |
 | Die evtl. Ungültigkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bewirkt nicht die Ungültigkeit des gesamten Mietvertrages. |